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   OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 20 W 156/13   

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https://dejure.org/2013,29104
OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 20 W 156/13 (https://dejure.org/2013,29104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2013 - 20 W 156/13 (https://dejure.org/2013,29104)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - 20 W 156/13 (https://dejure.org/2013,29104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 GBO, § 82a GBO, § 35 FamFG
    Voraussetzungen für Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangs nach § 82 S. 1 GBO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit für die Durchführung von Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 82 S. 1; GBO § 82a; FamFG § 35; BGB § 984
    Voraussetzungen von Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 22.03.2011 - 20 W 425/10

    Grundbuchberichtigungszwang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 20 W 156/13
    Gegen die Zwangsgeldfestsetzung durch den Rechtspfleger beim Grundbuchamt ist nach § 82 GBO in Verbindung mit § 35 Abs. 5 FamFG die sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 - 572 ZPO statthaft, über die gemäß §§ 35 Abs. 5 FamFG, 568 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden hat (vgl. die Nachweise bei Demharter, GBO, 28. Aufl., § 71 Rz. 3, § 81 Rz. 3; Senat, Beschluss vom 22.03.2011, 20 W 425/10, zitiert nach juris).

    11 Maßnahmen des Grundbuchberichtigungszwangs dürfen nach § 82 Satz 1 GBO jedoch nur dann ergriffen werden, wenn die Eintragung des Eigentümers (bzw. Miteigentümers) in Abt. I des Grundbuchs unrichtig ist und dies auf einem Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs beruht, also eine nachträgliche Grundbuchunrichtigkeit im Sinne des § 894 BGB eingetreten ist (vgl. Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 3. Aufl., § 82 Rz. 6; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 82 Rz. 6; Demharter, a. a. O., § 83 Rz. 4, 5; Schöner/Stöber, GBO, 15. Aufl., Rz. 378; Senat, Beschluss vom 22.03.2011, 20 W 425/10).

    Ob eine Berichtigung des Grundbuchs von Amts wegen oder auf Antrag eines Grundpfandrechtsgläubigers erfolgen kann, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens und hier nicht zu entscheiden (Senat, Beschluss vom 22.03.2011, 20 W 425/10).

  • OLG Dresden, 20.10.2009 - 3 W 1077/09

    Anwendbares Verfahrensrecht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 20 W 156/13
    Maßgeblich ist mithin der Zeitpunkt der ersten gerichtlichen Maßnahme gleich welcher Form zur Förderung des amtswegigen Verfahrens aufgrund einer Anregung oder ohne eine solche (vgl. OLG Dresden Rpfleger 2010, 131 zu § 82 GBO, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2010 - 20 W 382/10

    Handelsregisterverfahren zur Durchsetzung der Anmeldung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2013 - 20 W 156/13
    Ein vor dem 01.09.2009 eingeleitetes Verfahren ist somit vollständig unter Geltung des bisherigen Verfahrensrechts abzuwickeln; auf den Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung oder derjenige des Eingangs der Beschwerde kommt es nicht an (vgl. Senat NZG 2011, 153, zitiert nach juris).
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